Alle Infos zum Boatskipper B (Kroatisches Küstenpatent). Von Informationen zu der Ausbildung über Richtlinien und Einschränkungen bis hin zur Gültigkeit im Ausland findest du hier alle relevanten Informationen zum kroatischen Küstenpatent.
98% Erfolgsquote
Sofortiger Zugang
Staatlich anerkannt
Das kroatische Küstenpatent – offiziell Boat Skipper B – ist ein staatlich ausgestellter Bootsführerschein der kroatischen Seefahrtsbehörde. Mit diesem Befähigungsnachweis darfst du Motorboote, Segelyachten und Freizeitboote in den kroatischen Küstengewässern eigenständig führen.
Das Patent ist speziell für Freizeit- und Urlaubsskipper konzipiert und zählt zu den beliebtesten Bootsführerscheinen für die Adria.
Ein großer Vorteil: Die UKW-Seesprechfunklizenz (VHF) ist im Boat Skipper B bereits enthalten. Diese ist in Kroatien für Boote mit Funkanlage verpflichtend und wird von Charterfirmen vorausgesetzt.
Mit dem kroatischen Küstenpatent (Boat Skipper B) bist du berechtigt:
- Motorboote und Segelyachten zu führen
- Yachten bis ca. 30 Bruttoregistertonnen (etwa 18 Meter Länge) zu steuern
- Boote ohne Begrenzung der Motorleistung zu nutzen
- Jet-Skis und andere Freizeitboote zu fahren
- ich frei innerhalb der kroatischen Küstengewässer bis zur 12-Seemeilen-Zone zu bewegen
In Kroatien besteht für nahezu alle motorisierten Boote eine Führerscheinpflicht. Anders als in manchen anderen Ländern gibt es keine relevanten Ausnahmen für geringe Motorleistung oder kurze Bootslängen.
Die Prüfung zum Boatskipper B (kroatisches Küstenpatent) kann ab 16 Jahren abgelegt werden.
Für Personen unter 18 Jahren gelten teilweise Einschränkungen bei der zulässigen Motorleistung.Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist das Patent uneingeschränkt gültig, ohne zusätzliche Beschränkungen.
Der Boatskipper B (kroatisches Küstenpatent) bietet dir maximale Freiheit auf dem Wasser:
- Hohe Akzeptanz bei Charterfirmen in Kroatien
- UKW-Funklizenz bereits integriert
- Keine MotorleistungsbegrenzungIdeal für Tagesausflüge, Inselhopping und längere Törns
- Klar geregelter, überschaubarer Prüfungsumfang
Für viele Wassersportbegeisterte ist das Küstenpatent die effizienteste Möglichkeit, legal und flexibel in der Adria unterwegs zu sein.
Die Prüfung zum Boatskipper B (kroatisches Küstenpatent) ist eine theoretische Prüfung, die von der kroatischen Hafenbehörde abgenommen wird. Geprüft werden unter anderem:
- Navigationsgrundlagen
- Seeverkehrsregeln
- Lichterführung
- Funkverkehr
- Sicherheits- und Notfallwissen
Eine praktische Fahrprüfung auf dem Wasser ist in Kroatien nicht erforderlich.
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Der Boatskipper B (kroatisches Küstenpatent) wird in vielen Revierregionen und von Charterfirmen als gültiger Befähigungsnachweis anerkannt, besonders wenn du als privater Freizeitkapitän unterwegs bist:

Offizieller Geltungsbereich des Küstenpatents. Uneingeschränkt anerkannt für private Freizeitfahrten in den Küstengewässern.

In der Praxis für private Bootsfahrten anerkannt, insbesondere bei Charter über etablierte Anbieter. Gültig für in der EU-registrierte Boote.

Häufig akzeptiert bei Charterfirmen im Freizeitbereich. Anerkennung kann je nach Region und Bootstyp variieren.

Für private Nutzung in vielen Fällen anerkannt, vor allem bei Charterbooten. Gültig für in der EU-registrierte Boote.

Das Küstenpatent wird von zahlreichen Charterunternehmen als ausreichender Befähigungsnachweis akzeptiert.

Für private Freizeitnutzung auf Seegebieten wird das kroatische Küstenpatent in der Praxis anerkannt.

Aufgrund vergleichbarer rechtlicher Rahmenbedingungen im Adria-Raum häufig akzeptiert.

Anerkennung im Freizeitbereich bei internationalen Charterfirmen üblich, abhängig von Revier und Anbieter.
Es gibt keine einheitliche, weltweit verbindliche Regelung zur Anerkennung von Bootsführerscheinen.
Die tatsächliche Akzeptanz des Boatskipper B (kroatisches Küstenpatent) hängt unter anderem ab von:
- der Flagge des Bootes
- der Art der Nutzung (privat, nicht gewerblich)
- den Vorgaben der Charterfirma
- den nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes
Für private Freizeitfahrten wird der Boatskipper B (kroatisches Küstenpatent) jedoch in den oben genannten Ländern regelmäßig akzeptiert. Eine kurze Rücksprache mit der Charterfirma vorab wird dennoch empfohlen.